Nummer "20245702
Art der Meldung Grenzzurückweisung
Datum der ersten Meldung 25.07.2024
Meldung erfolgte durch Griechenland (GR)
Beschreibung Nicht zugelassene Aromaextrakte (Wasserdestillat Steinblüten) in Sirupkonzentrat aus Pakistan
Produktkategorie süßende Lebensmittel (außer Honig)
Artikel Sirup
Gefahrenquelle neuartig: breitlappige Schüsselflechte (Parmelia perlata)
Ursprungsland Pakistan
Vertrieb Griechenland
Menge (im Markt) Keine Daten verfügbar
Untersuchungsergebnisse Laut der dem Erzeugnis beigefügten Bescheinigung über die Zusammensetzung enthält der Sirup „Aqua destillate Stone Flower“, das zu Aromazwecken verwendet wurde, und ist eine Aromaextraktion im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008. 2(d) der Verordnung (EG) 1334/2008. Da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Ausgangsstoff dieser Aromaextraktion, Parmotrema perlatum (Parmelia perlata) (Steinblume), in der EU als Lebensmittel verzehrt wurde oder dass diese Pflanze vor 2008 in der EU als Ausgangsstoff für die Herstellung von Aromen verwendet wurde, ist ein Bewertungs- und Zulassungsverfahren gemäß Artikel 8 und Artikel 9 Buchstabe b der Verordnung (EG) 1334/2008 erforderlich. Wenn die Verwendung einer Aromaextraktion in einem Lebensmittel nicht mit der Verordnung (EG) 1334/2008 übereinstimmt, darf dieses Lebensmittel nicht in Verkehr gebracht werden (Art. 5).
Bemerkungen Grenzkontrolle - Sendung aufgehalten - Produkt ist (noch) nicht auf dem Markt - amtliche Beschlagnahme

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