Nummer | "20245702 |
Art der Meldung | Grenzzurückweisung |
Datum der ersten Meldung | 25.07.2024 |
Meldung erfolgte durch | Griechenland (GR) |
Beschreibung | Nicht zugelassene Aromaextrakte (Wasserdestillat Steinblüten) in Sirupkonzentrat aus Pakistan |
Produktkategorie | süßende Lebensmittel (außer Honig) |
Artikel | Sirup |
Gefahrenquelle | neuartig: breitlappige Schüsselflechte (Parmelia perlata) |
Ursprungsland | Pakistan |
Vertrieb | Griechenland |
Menge (im Markt) | Keine Daten verfügbar |
Untersuchungsergebnisse | Laut der dem Erzeugnis beigefügten Bescheinigung über die Zusammensetzung enthält der Sirup „Aqua destillate Stone Flower“, das zu Aromazwecken verwendet wurde, und ist eine Aromaextraktion im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008. 2(d) der Verordnung (EG) 1334/2008. Da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Ausgangsstoff dieser Aromaextraktion, Parmotrema perlatum (Parmelia perlata) (Steinblume), in der EU als Lebensmittel verzehrt wurde oder dass diese Pflanze vor 2008 in der EU als Ausgangsstoff für die Herstellung von Aromen verwendet wurde, ist ein Bewertungs- und Zulassungsverfahren gemäß Artikel 8 und Artikel 9 Buchstabe b der Verordnung (EG) 1334/2008 erforderlich. Wenn die Verwendung einer Aromaextraktion in einem Lebensmittel nicht mit der Verordnung (EG) 1334/2008 übereinstimmt, darf dieses Lebensmittel nicht in Verkehr gebracht werden (Art. 5). |
Bemerkungen | Grenzkontrolle - Sendung aufgehalten - Produkt ist (noch) nicht auf dem Markt - amtliche Beschlagnahme |
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